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Atomare Teilhabe mit US-Atombomben in Deutschland


Prof. Dr. med. Rolf Zander
Mail: cr-zander@widersprueche.eu
Web: www.widersprueche.eu

Bundesministerin der Verteidigung
Frau Annegret Kramp-Karrenbauer
Stauffenbergstraße 18
10785 Berlin

26. Mai 2020 / keine Antwort erhalten

Atomare Teilhabe mit US-Atombomben in Deutschland

Sehr geehrte Frau Kramp-Karrenbauer,

nachdem Sie auf meine Anfragen vom 20. April und 18. Mai 2020 nicht reagiert haben, komme ich auf das Thema Atomare Teilhabe mit US-Atombomben in Deutschland zurück und stelle dazu die entscheidende Frage:

Hat Deutschland beim Einsatz von US-Atombomben ein Veto-Recht oder nur ein Mitsprache-Recht in der Nato-Planungsgruppe?

Der Hintergrund zu dieser – entscheidenden Frage – wird mit Zitaten beleuchtet:

  • Zitat [1]: ATOMWAFFEN Falsche Hoffnung und Ein offenes Geheimnis
    Dabei blieben die US-Atomwaffen bis zum tatsächlichen Einsatz physisch wie politisch unter der ausschließlichen Kontrolle der USA. Zugleich wurde 1966 die nukleare Planungsgruppe bei der Nato eingerichtet, bis heute das zentrale Gremium, wenn es um die Nuklearstrategie der Allianz geht. Die politische Mitbestimmung in diesem Gremium gilt in Regierungskreisen in Berlin als zentrales Argument gegen einen Ausstieg aus der nuklearen Teilhabe.
     
  • Zitat [2]: Nuklearwaffen raus aus Deutschland?
    Wenn die Bundeswehr unter US-Aufsicht die Bomben einsetzt, bestimmt Deutschland auch, wann sie nicht eingesetzt werden.

Können Sie, sehr geehrte Frau Kramp-Karrenbauer, einem Laien erklären, was Ihr Parteikollege, Herr Dr. Johann Wadephul, mit der These meint, Deutschland – brauche – die nukleare Teilhabe [3]?

Ist es Ihnen nicht peinlich, wenn in Rheinland-Pfalz US-Atombomben lagern, nachdem es schon 2010 einen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen unterstützten Bundestagsbeschluss gab, der sich für einen Abzug der US-Atomwaffen einsetzte [4]? Hier nachzulesen in einem Offenen Brief an Frau Malu Dreyer sowie deren Antwort.

Ist es Ihnen nicht unangenehm, die Bezeichnung „Teilhabe“ zu verwenden, ein Begriff, den man heute eigentlich aus dem Behindertenrecht kennt: Das „Bundesteilhabegesetz“ von 2016/2017 beschreibt, wie die selbstbestimmte Integration behinderter Menschen im Arbeitsleben funktionieren soll. „Nukleare Teilhabe“ aber sieht dann so aus: Nur der amerikanische Präsident kann diese Atomwaffen mit einem speziellen Code freigeben, und nur US-Soldaten können diese Atomwaffen scharf machen, und sie werden dann, das ist die „Teilhabe“, von einem deutschen Kampfjet „ins Ziel getragen“, wie es heißt, also abgeworfen [5].

Sehr geehrte Frau Kramp-Karrenbauer,

Ihrer Antwort sehen wir mit Interesse entgegen.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße nach Berlin

R. Zander, Mainz (78, parteilos)

  1. Süddeutsche Zeitung: 05.05.2020
  2. Allgemeine Zeitung Mainz: 05.05.2020
  3. Süddeutsche Zeitung: 18.04.2020
  4. Süddeutsche Zeitung: 24.08.2017
  5. Süddeutsche Zeitung: 25.05.2020

 

 

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