Prof. Dr. med. Rolf Zander
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Web: www.widersprueche.eu
Frau Dr. Angela Dorothea Merkel
Deutscher Bundestag / Abgeordnetenbüro
Platz der Republik 1
11011 Berlin
31. Juli 2021 / keine Antwort von Frau Dr. Merkel – stattdessen 3 Nachträge vom 05.09.2021 (s.u.)
Dr. Angela Merkel – MdB
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
gestatten Sie bitte, dass ich mich an Sie als MdB der zu Ende gehenden Legislaturperiode mit einigen Fragen wende.
Sie wurden 2017 in Ihrem Wahlkreis 015 (Vorpommern-Rügen – Vorpommern-Greifswald I) als Direktkandidatin der CDU mit 73.746 gültigen Stimmen d.h. nur mit einer relativen Mehrheit von 43,5 % (169.528 Wähler) gewählt. Das bedeutet, dass Sie bei der Wahlbeteiligung von 70,4 % mit nur 30,6 % Ihrer Wahlberechtigten, also weniger als 1/3 gewählt wurden.
Hat Sie das nicht nachdenklich gemacht, dass über 2/3 Ihrer Wahlberechtigten Sie nicht als ihre Volksvertreterin wählen wollten?
Ihr Bundestagspräsident Dr. Schäuble hat sich nur noch „sehr enttäuscht“ zur Aufblähung Ihres Bundestages von 598 auf 709 äußert.
Sind Sie als Abgeordnete auch enttäuscht?
Mit Null Reden sind Sie als MdB Dr. Angela Merkel laut einer Statistik der Parlamentsdokumentation des Bundestags aufgefallen, ebenso wie die Abgeordneten Außenminister Heiko Maas (SPD) oder Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU). Ganz anders als Kanzlerin [1].
Haben Sie als Abgeordnete Dr. Angela Merkel keine Meinung?
„Die Kontrolle der Exekutive obliegt in Deutschland originär dem Deutschen Bundestag, dem einzigen unmittelbar vom Volk legitimierten Organ.“
Sie waren die Abgeordnete Dr. Merkel (Legislative) und zugleich Kanzlerin (Exekutive).
Wie haben Sie das geschafft, Frau Dr. Merkel? Ist das noch Gewaltenteilung und können Sie sich selbst kontrollieren?
Als Kanzlerin waren Sie dafür verantwortlich, dass seit Kabinettsbildung im Jahr 2018 bis zur Neuwahl 2021 neben Ihnen noch 15 Bundesminister und weitere 35 parlamentarische Staatssekretäre plus ein Bundestagspräsident diesen „Konflikt“ aushalten mussten, also 7,2 % der 709 Abgeordneten, die zugleich ein Amt plus Mandat in ihrer Person vereinigten.
Trennung von Amt und Mandat
"Kein Gesäß ist so breit, dass jemand gleichzeitig auf der Regierungsbank und einem Abgeordnetenstuhl sitzen kann"
Zitate dazu siehe Anhang
Mögliche Antworten zu „Wie haben Sie das geschafft“ finden sich z.B. hier:
- Die Abgeordnete Dr. Merkel (CDU) hat beim Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Paare in der Ehe wie auch 226 weitere Parlamentarier mit Nein gestimmt, nachdem die Kanzlerin Dr. Merkel die Abstimmung zur Gewissensfrage hat erklären lassen [2].
- In einer Veröffentlichung des Bundestages wird vermerkt [2]: Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstützt die heikle Armenien-Resolution, doch bei der heutigen Abstimmung im Bundestag ist sie nicht dabei. Selbst der Bundestag differenziert nicht zwischen Abgeordneter und Kanzlerin.
- Immer wieder dienstags – Die Besuche Angela Merkels bei den Unionsabgeordneten enden [3]: Am Dienstag nahm Merkel zum letzten Mal … als Kanzlerin und gewählte Abgeordnete an einer Fraktionssitzung teil. Regierungschef und Abgeordnete einer Fraktion pflegen im parlamentarischen System der Bundesrepublik immer ein kompliziertes Verhältnis. Volker Kauder, 13 Jahre lang Merkels Fraktionschef, trimmte seine Truppe auf Loyalität zu ihrer Regierung.
Frau Dr. Merkel: Ist Loyalität identisch mit Kontrolle?
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel, über eine Antwort Ihrerseits als Abgeordnete würden sich die Besucher von widersprueche.eu sehr freuen und danken Ihnen im Voraus.
Beste Grüße nach Berlin – in Ihr Abgeordnetenbüro
R. Zander (79, parteilos)
P.S. Die Problematik der Abgeordnetenentschädigung, die Sie als MdB zusätzlich erhalten (gekürzt aufgrund ihres Amtes als Kanzlerin), habe ich bewusst ausgeklammert. Ihr Monatsgehalt (Stand 2020) von knapp 30.000 Euro (öffentlich einsehbar) stand für Sie nie zur Diskussion – Kompliment.
Nachträge
- Nur eine der Parteien des Bundestages (AfD) hat im Wahlprogramm folgenden Passus:
S. 16: „Trennung von Amt und Mandat und Kampf der Ämterpatronage
Kanzler, Ministerpräsidenten und Minister dürfen nicht mehr zugleich Abgeordnete sein.
Die Institution der parlamentarischen Staatssekretäre ist abzuschaffen.“ - Deutscher Bundestag – Wissenschaftlicher Dienst 2018:
„Im Gegensatz zum Grundgesetz sehen die Landesverfassungen von Bremen (BremVerf) und Hamburg (HVerf) die Unvereinbarkeit von Regierungsamt und Parlamentsmandat ausdrücklich vor.
Art. 108 Abs. 1 BremVerf bestimmt: „Die Senatsmitglieder können nicht gleichzeitig der Bürgerschaft angehören.“
Ähnlich lautet Art. 39 Abs. 1 HVerf: „Die Mitglieder des Senats dürfen kein Bürgerschaftsmandat ausüben“. - Für den Fall, dass Olaf Scholz Kanzler wird, darf man gespannt sein, ob die Bremer bzw. Hamburger Regelung in Berlin praktiziert werden wird – oder nicht.
Quellen
[1] SZ 02.06.2021
[2] Tagesschau 27.06.2017
[3] SZ 23.06.2021